Inklusion und Berücksichtigung.
Der Steiermärkische Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen untersucht die Gesetzes Konformität in punkto Inklusion und Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen. Wesentlich ist hierbei die Unterstützung aus der Bevölkerung, Wünsche und Beschwerden werden an dieser Stelle ernst genommen und im Rahmen der Möglichkeiten geprüft.
Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzesregelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungsvorschläge. Sollte man eine Stelle im Gesetz kennen die nicht der UN-BRK entspricht, kann man hier Einspruch erheben.
Steiermärkischer Monitoringausschuss
für Menschen mit Behinderungen
Rosenberggürtel 12
8010 Graz
Kontakt: sandra.rainer@stmk.gv.at
www.monitoringausschuss.steiermark.at